Verantwortung wahrnehmen –
Vorsorge für den Trauerfall
Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Sie Ihre spätere Bestattung selbst. Sie legen Details über Bestattungsart und -ort, über Trauerfeier, Blumenschmuck und Musik fest. Wir beraten Sie, welche Wünsche sich in welcher Form umsetzen lassen – und garantieren die Erfüllung Ihres Willens. Mit einer Bestattungsvorsorge nehmen Sie Verantwortung wahr, für sich und Ihre Angehörigen, für Menschen, die Ihnen nahestehen.
Vermögenssicherung durch Bestattungsvorsorge
Immer mehr Menschen verbringen Ihren Lebensabend in einer Pflegeeinrichtung. Ihre Ersparnisse, die vorher im Rahmen eines Vorsorgevertrages zweckgebunden angelegt sind, werden dem Schonvermögen zugerechnet. Sozialbehörden haben keinen Zugriff auf diese Gelder. Bestattungsvorsorge ist deshalb auch Vermögenssicherung. Gern beraten wir Sie zu entsprechenden Möglichkeiten mit einem Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung, etwa bei der IDEAL-Lebensversicherung a.G.
Wir sind Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur – und Partner der IDEAL-Lebensversicherung a.G.
Einige Anregungen –
viele Möglichkeiten
Ob Sie einen Angehörigen bestatten oder für die eigene Bestattung vorsorgen – verbindliche Entscheidungen sollten Sie erst nach einer persönlichen Beratung treffen. Unser Vorsorgeformular soll Ihnen dazu dienen, sich erste Gedanken zu machen, die Sie für die eigenen Unterlagen oder für Ihre Familie ausdrucken können. Gern können Sie das Formular auch an uns senden, wenn Sie uns vor einem Beratungsgespräch bereits erste Stichworte und Vorstellungen übermitteln möchten.
Ihre Wünsche –
Ihre Rechte
Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.
Testament
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Erbrecht
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
Vorsorgevertrag
In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.
Weitere, laufend aktualisierte Informationen stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung (BMJV):
Informationsportal des BMJV zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Broschüren (PDF): Erben und Vererben | Patientenverfügung | Betreuungsrecht