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Verantwortung wahrnehmen –
Vorsorge für den Trauerfall

Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Sie Ihre spätere Bestattung selbst. Sie legen Details über Bestattungsart und -ort, über Trauerfeier, Blumenschmuck und Musik fest. Wir beraten Sie, welche Wünsche sich in welcher Form umsetzen lassen – und garantieren die Erfüllung Ihres Willens. Mit einer Bestattungs­vorsorge nehmen Sie Verantwortung wahr, für sich und Ihre Angehörigen, für Menschen, die Ihnen nahestehen.

Vermögenssicherung durch Bestattungsvorsorge

Immer mehr Menschen verbringen Ihren Lebensabend in einer Pflegeeinrichtung. Ihre Ersparnisse, die vorher im Rahmen eines Vorsorgevertrages zweckgebunden angelegt sind, werden dem Schonvermögen zugerechnet. Sozialbehörden haben keinen Zugriff auf diese Gelder. Bestattungs­vorsorge ist deshalb auch Vermögens­sicherung. Gern beraten wir Sie zu entsprechenden Möglichkeiten mit einem Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungs­vorsorge Treuhand AG oder über den Abschluss einer Sterbe­geld­versicherung, etwa bei der IDEAL-Lebensversicherung a.G.

Wir sind Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur – und Partner der IDEAL-Lebensversicherung a.G.

Einige Anregungen –
viele Möglichkeiten

Ob Sie einen Angehörigen bestatten oder für die eigene Bestattung vorsorgen – verbindliche Entscheidungen sollten Sie erst nach einer persönlichen Beratung treffen. Unser Vorsorgeformular soll Ihnen dazu dienen, sich erste Gedanken zu machen, die Sie für die eigenen Unterlagen oder für Ihre Familie ausdrucken können. Gern können Sie das Formular auch an uns senden, wenn Sie uns vor einem Beratungsgespräch bereits erste Stichworte und Vorstellungen übermitteln möchten.

Schritt 1 von 4

Meine Bestattungs­wünsche

Bestattungsart
Beisetzung Friedhof
Sonstige Beisetzung
Gewünschter Friedhof
Grabstelle vorhanden
Alternative Beisetzungsorte
Sonstige Beisetzungsorte
Trauerfeier
Glaube / Konfession
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Ihre Wünsche –
Ihre Rechte

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Vorsorgevertrag

In einem Vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Weitere, laufend aktualisierte Informationen stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung (BMJV):

Informationsportal des BMJV zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Broschüren (PDF): Erben und Vererben | Patientenverfügung | Betreuungsrecht